Erhöhung der Transparenz bei den Sanierungs- und Abwicklungsplänen der Bundesanstalt für Dienstleistungsaufsicht
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Hält die BaFin, vor dem Hintergrund der Bekanntgabe der FDIC vom 5. August 2014, dass die FDIC Wege für mehr Transparenz der "living wills" auslotet, erhöhte Transparenz auch für die ihr vorliegenden bzw. von ihr entwickelten Sanierungs- und Abwicklungspläne für prinzipiell wünschenswert bzw. unternimmt sie diesbezüglich Schritte, und wäre hierfür eine Änderung des § 47i des Gesetzes über das Kreditwesen erforderlich?</p>