Erhöhung der Schutzmaßnahmen für Zwischenlager hochradioaktiver Abfälle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung angesichts der sich verschärfenden Sicherheitslage vor dem Hintergrund vermehrter Überflüge von Drohnen, die potenziell auch mit panzerbrechender Munitionierung ausgestattet werden können, für zusätzliche bauliche Härtungsmaßnahmen und andere schutzrelevante Ertüchtigungen der zentralen Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland einsetzen (bitte begründen), und wenn ja, kommt aus Sicht der Bundesregierung für solche Maßnahmen die Verwendung von für den Zivil- und Bevölkerungsschutz vorgesehenen Mitteln in Betracht, die unter die Bereichsausnahme fallen?