Erhöhung der Mittel des Infrastrukturprogramms zur Förderung kommunaler Investitionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode eine Erhöhung des Infrastrukturprogramms (Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – KInvFG) von insgesamt 3,5 Mrd. Euro (2015 bis 2020) zur Förderung der kommunalen Investitionen in verschiedenen Teilbereichen der Infrastruktur, und falls nein, hält die Bundesregierung die Summe von 3,5 Mrd. Euro auf fünf Jahre verteilt für ausreichend, um z. B. städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen zum Lärmschutz und den Ausbau von Breitbandverbindungen finanzschwacher Kommunen ausreichend zu fördern?