Erhöhung der Minderungsziele für Treibhausgasemissionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Folgerungen während ihrer verbleibenden Amtszeit zieht die Bundesregierung aus der – m. E. sehr zu begrüßenden – Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (Az. 1 BvR 70/20 u. a.), sie müsse die Minderungsziele ab 2031 für Treibhausgasemissionen – gegenüber dem Klimaschutzgesetz von 2019 – erhöhen, wovon "praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen ist", sodass nun selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein könnten, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung insbesondere auch deshalb, weil laut Gericht "das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zunimmt", sodass die Bundesregierung sicherstellen müsse, die natürlichen Lebensgrundlagen der Nachwelt in einem Zustand zu hinterlassen, "dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten" (hier zitiert nach: Tagesschau vom 29. April 2021, www.tagesschau.de/inland/klimaschutzgesetz-bundesverfassungsgericht-101.html)?