Erhöhung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid bzw. Verlängerung der bis zum Januar 2019 geltenden Frist zur Einhaltung der Grenzwerte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat sich die Bundesregierung vor der Beschlussfassung im Rat über die Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) am 21. Mai 2008 für eine Erhöhung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid bzw. eine Verlängerung der bis zum 1. Januar 2010 geltenden Frist zur Einhaltung der Grenzwerte eingesetzt, und falls sich die Bundesregierung vor der Beschlussfassung im Rat über die Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) am 21. Mai 2008 nicht für eine Erhöhung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid bzw. eine Verlängerung der Frist zur Einhaltung der Grenzwerte eingesetzt hat, warum tat sie das nicht?