Erhöhung der Kinderfreibeträge nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes im Jahr 2014
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Um welche Beträge müssen nach Ansicht der Bundesregierung, basierend auf den aktuellen Konjunkturprognosen, die Kinderfreibeträge nach § 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes im Jahr 2014 erhöht werden, und inwieweit ist es verfassungsrechtlich oder praktisch geboten, eine Erhöhung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren für die Ermittlung des Solidaritätszuschlags zu Beginn des Jahres 2014 vorzunehmen (bitte mit Begründung)?