Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze im Rahmen des BAföG bei Verwendung der bis 2013 geplanten Mittel aus dem Nationalen Stipendienprogramm
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Um wie viel Prozent könnten die Einkommensfreibeträge vom Elterneinkommen und die Freibeträge für Geschwister bzw. die Bedarfssätze des BAföG bei gleichbleibenden Einkommensfreibeträgen vom Elterneinkommen sowie Freibeträgen für Geschwister im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zusätzlich angehoben werden, wenn die bis 2013 für das nationale Stipendienprogramm eingeplanten Mittel im Rahmen des BAföG genutzt würden (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln?