Erhöhter Personalbedarf zur Gewährleistung der IT- und Cybersicherheit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> An welcher Stelle im Personalhaushalt des Bundeshaushaltsgesetzes 2018 wird dem erhöhten Bedarf an Personal für die Gewährleistung der IT- und Cybersicherheit durch Stellenaufwüchse Rechnung getragen, wenn keine Aufwüchse im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Kapitel 0623 im Personalhaushalt) geplant sind, und sollten keine Stellen geplant sein, wie wird dem erhöhten Personalbedarf anderweitig Rechnung getragen?