Erhöhte Mortalitätsrate durch COVID-19 bei untergebrachten Personen in Einrichtungen nach § 36 IfSG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist aus Sicht der Bundesregierung eine laut des Situationsberichts des RKI vom 19. Mai 2020 gegenüber der restlichen Bevölkerung deutlich erhöhte Mortalität durch COVID-19 bei in Einrichtungen nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes (z. B. Pflegeeinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden, sonstige Massenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten) betreuten oder untergebrachten Personen von 3 007 verstorbenen Personen bei insgesamt 14 936 Fällen zu erklären, und welche Sofortmaßnahmen hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden dieser erhöhten Fallzahlen unternommen?