Erhebung von Luftaufklärungsdaten des jemenitischen Staatsgebiets
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Rahmen der deutschen Beteiligung an der Operation "EU NAVFOR Atalanta" (beziehungsweise an Einsatzstäben anderer Missionen) Luftaufklärungsdaten, die das Staatsgebiet des Jemen (einschließlich territorialer Küstengewässer) betreffen, durch direkte oder indirekte Mitwirkung von Angehörigen und/oder Einheiten der deutschen Streitkräfte gewonnen werden? <br /> <br /> Inwieweit trugen deutsche Ausbilder, die bei der Einweisung von militärischem Bedienungspersonal in Zielländern deutscher Rüstungsexporte, etwa in Saudi-Arabien, eingesetzt werden, dazu bei, dass Daten der Luftaufklärung hinsichtlich des jemenitischen Staatsgebiets erhoben werden können/konnten?