Erhebung von Gewerbesteuern auf Sanierungs- bzw. Buchgewinne im Rahmen von Insolvenzplanverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern erstreckt sich der Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 28. November 2016 (Az.: GrS 1/15), in dem entschieden wurde, dass der im Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen vorgesehene Erlass von Ertragssteuern auf Sanierungsgewinne im Rahmen von Insolvenzplanverfahren gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt, nach Auffassung der Bundesregierung mittelbar auch auf die Erhebung von Gewerbesteuern auf Sanierungs- bzw. Buchgewinne, und inwiefern wird die Bundesregierung in eine gesetzliche Neuregelung der Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen eine Bestimmung aufnehmen, die bei der Bemessung der Gewerbesteuer die Nichtberücksichtigung eventueller Sanierungs- bzw. Buchgewinne im Rahmen von Insolvenzplanverfahren zulässt?