Erhebung von Gebühren für die Veröffentlichung des Amtsblattes der Bundesnetzagentur auf ihrer Webpräsenz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesnetzagentur nach Kenntnis der Bundesregierung die Erhebung von Gebühren für die Veröffentlichung des Amtsblattes der Bundesnetzagentur in elektronischer Form auf ihrer Webpräsenz, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Praxis hinsichtlich des Grundsatzes der Informationsfreiheit?