Erhebung, Verarbeitung und Austausch von Fluggastdaten in den Jahren 2019 und 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was kann die Bundesregierung für die letzten zwei Jahre nach Artikel 20 der Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten; Richtlinie (EU) 2016/681) über die Gesamtzahl der Personen mitteilen, deren Passagierdaten von der deutschen Passagierdatenstelle erhoben, verarbeitet und ausgetauscht wurden (bitte für 2019 und 2020 getrennt ausweisen und soweit möglich, diese Zahl bereinigt, also ohne Doppelerfassungen bei der Buchung und beim Boarding bzw. durch falsche Schreibweise der Namen mehrfach erfasste Passagiere angeben), und bei wie vielen dieser Personen wurde eine weitere Überprüfung für notwendig erachtet?