Erhebung und Weiterleitung der Daten ausländischer Saisonarbeitskräfte durch den Deutschen Bauernverband
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Deutsche Bauernverband e. V. vor dem Hintergrund, dass die Anmeldung von ausländischen Saisonarbeitskräften aus Osteuropa für das laufende Jahr ausschließlich über das Portal des Bauernverbandes (https://saisonarbeit2020.bauern verband.de/) möglich sein wird und laut Informationen des Verbandes persönliche Daten, wie die InVeKos-Nr., LSV-Mitgliedsnummer, Mobilfunknummer etc., an den Bauernverband zu übermitteln sind und einer Datenverarbeitung zugestimmt werden muss (www.bauernverband.de/fileadmin/user_upload/dbv/themendossiers/Arbeitsmarkt/F AQ_zur_Anmeldung_SaisonAK_0604_1800.pdf), insbesondere auch als Folge der Ausschließlichkeit, als offiziell Beliehener der Bundesregierung und der Bundespolizei anzusehen, und sieht die Bundesregierung in dieser Vorgehensweise eine schwer zu kontrollierende über den Zweck hinausgehende Datennutzung?