Erhebung und Vorhaltung von Daten zur Aufklärung der Mordfälle des Nationalsozialistischen Untergrunds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele sogenannte Massendaten wurden bzw. werden in den Ermittlungen wegen der ungeklärten Mordfälle bis zur Entdeckung der Täterschaft des Nationalsozialistischen Untergrunds von den damit befassten Besonderen Aufbauorganisationen erhoben, gespeichert oder (etwa nach der Anlieferung durch Landeskriminalämter oder Landesämter für Verfassungsschutz) verarbeitet (bitte aufschlüsseln nach Funkzellenabfragen, daraus ermittelten Anschlussinhabern/-innen, Finanztransaktionen, Hotelbuchungen, Mietwagennutzung), und welche dieser auch mit einer Software zur Rasterfahndung prozessierten Daten werden bis heute vorgehalten?