Erhebung und Abrufbarkeit einzelner Daten der Bundesagentur für Arbeit für von ihr ausgeschriebene Maßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit erhebt die Bundesagentur für Arbeit bei von ihr ausgeschriebenen Maßnahmen folgende Daten: a) Anzahl der Auszubildenden, b) Anzahl der Prüfungsteilnehmer, c) Anzahl der Prüfungsbesteher, d) Anzahl der Abbrecher, e) Anzahl von Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, f) Kosten der Maßnahmen, und wo sind diese Daten einsehbar bzw. abrufbar?