Erhebung eines Eigenanteils bei Patienten durch Hospize entgegen der Neufassung des § 39a SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung die Meldung in der „ÄRZTE ZEITUNG online“ (24. November 2009) bestätigen, wonach mehrere Hospize weiterhin einen Eigenanteil von ihren Patientinnen und Patienten verlangen, obwohl laut Neufassung des entsprechenden Gesetzes (§ 39a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) die Krankenkassen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten übernehmen und die restlichen zehn Prozent von den Hospizen getragen werden müssen, die diesen Betrag den Patientinnen und Patienten nicht in Rechnung stellen dürfen, und – sollte die Behauptung der „ÄRZTE ZEITUNG online“ zutreffen – welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit das Gesetz verbindlich umgesetzt wird?