Erhebung einer Umsatzsteuer auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung § 65b Absatz 1 SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 65b Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) auch künftig keine Umsatzsteuer erhoben wird?