Erhebung einer Steuer für eritreische Flüchtlinge durch die eritreische Botschaft in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern liegen der Bundesregierung Hinweise dazu vor, dass die Botschaft des Staates Eritrea in der Bundesrepublik Deutschland ebenso wie in den Niederlanden eine sogenannte "Diasporasteuer" von eritreischen Flüchtlingen erhebt (www. vpro.nl/argos/lees/nieuws/2017/Geheime-opname-gesprek-Eritrese-ambassade.html), und – falls solche Hinweise vorliegen – was hat die Bundesregierung zum Schutz eritreischer Flüchtlinge vor Erpressungen durch die Botschaft unternommen?