Erhebung der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus bei Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Falle der Einleitung von Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren die Angaben zur Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen erhoben, und wenn ja, welches waren hierbei im Jahr 2025 jeweils die 13 Hauptherkunftsländer der Tatverdächtigen (bitte nach Staatsangehörigkeit und Anzahl auflisten)?<br /> <br /> Wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Falle der Einleitung von Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren der Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen erhoben, und wenn ja, wie viele Tatverdächtige verfügten im Jahr 2025 lediglich über einen Aufenthaltsstatus aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (vgl. die §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes; bitte möglichst differenziert nach Aufenthaltsstatus und Anzahl auflisten)?