Erhebung, Bereitstellung und nachträgliche Veränderung von Arbeitsmarktzahlen durch die Bundesagentur für Arbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht eine erfolgte Praxis der Bundesagentur für Arbeit, wonach bereits veröffentlichtes statistisches Zahlenmaterial, insbesondere das der Ein- und Austritte bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, im Nachgang verändert wurde und Fallzahlen in Maßnahmen mit einer Teilnehmerzahl von unter drei Personen nicht in der Statistik aufgeführt werden?<br /> <br /> Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit verlässliche, aussagekräftige und nachvollziehbare Arbeitsmarktzahlen erhebt und bereitstellt?