Erhaltungszustand von Wölfen in Europa
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung den Erhaltungszustand der Wölfe in Europa anhand der Kriterien "Größe des Verbreitungsgebiets", "Größe des Lebensraumes" und "Zukunftsaussichten" für günstig, sodass die Voraussetzungen für eine Überführung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) vorliegen, und falls nein, in welchem Umfang sind die Parameter noch nicht erfüllt?