Erhaltung der Arbeitsplätze bei den deutschen Werften (G-SIG: 11000350)
Verwirklichung des Konzepts der Küstenländer für deutsche Schiffbau- und Schiffahrtshilfen in Anpassung an die 6. EG-Schiffbaubeihilferichtlinie: einheitliche Auftragsförderung der Werften in Höhe von 20 Prozent für Inlands- und Auslandsaufträge im Handelsschiffsneu- und -umbau, Aufrechterhaltung einer Reederhilfe von 7,5 Prozent für die deutsche Schiffahrt, gebunden an die Führung der deutschen Flagge; Bereitstellung der erforderlichen Bundesmitteln durch Umsetzung einschlägiger Haushaltsansätze der Bundesministerien für Wirtschaft und Verkehr 1987