Erhalt von Leistungen für Asylsuchende mit Behinderungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Weise ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Asylsuchende mit Behinderungen ihren Bedürfnissen entsprechend auch in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts die nötigen Leistungen erhalten, wozu auch Leistungen der Eingliederungshilfe gehören, von denen diese Personengruppe zukünftig ausgeschlossen sein soll, und welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich des § 100 Absatz 2 SGB-IX-E sowie § 6 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes?