Erhalt und Ausbau der Wasserstraßen des Neckars durch den Bund
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung unter Verweis auf die Verschiebung der geplanten Verlängerung der Neckarschleusen vom Jahr 2025 auf das Jahr 2031 und auf die Beschränkung der Ausbaupläne auf den Abschnitt von der Mündung bis Heilbronn aus der Aussage im "Staatsanzeiger für Baden-Württemberg" (Ausgabe vom 29. Mai 2015), wonach "Der Bund, der für die großen Wasserstraßen zuständig ist, den Neckarausbau scheibchenweise ad acta zu legen scheint", und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass laut des genannten Artikels die Bundesregierung "eine erhebliche Unterfinanzierung" beim Erhalt und zukunftsfähigen Ausbau der Wasserstraßen einräumt?