Erhalt kostenfreier Abschriften von Prozessunterlagen für an Gerichtsverfahren Beteiligte mit bewilligter Prozesskostenhilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Bedingungen besteht für an Gerichtsverfahren Beteiligte, denen z. B. wegen fehlender finanzieller Mittel (Hartz-IV-Bezug u. Ä.) Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, die Möglichkeit, kostenfrei Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften von Prozessunterlagen zu erhalten, auch wenn keine Prozesskostenhilfe bewilligt wurde?