Erhalt der Güdinger Schleuse und der Wehranlage Güdingen im Rahmen von Verpflichtungen gegenüber Frankreich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Treffen folgende Aussagen des Bundestagsabgeordneten Oliver Luksic im Saarländischen Rundfunk am 2. September 2013 zu, ". . . das Bundesverkehrsministerium wolle sich an Verträge mit Frankreich halten. Der Beauftragte für die deutsch-französischen Beziehungen habe beim Ministerium Druck gemacht und auf die Bedeutung für den grenzüberschreitenden Schiffsverkehr hingewiesen. Das Ministerium wolle die Verpflichtungen berücksichtigen"?<br /> <br /> Kann daraus geschlossen werden, dass die Güdinger Schleuse und die Wehranlage Güdingen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dauerhaft in einem betriebsfähigen Zustand erhalten werden?