Ergebnisse der Umfrage zu Erfahrungen der Bundesländer bezüglich bestehender Sanktionsmöglichkeiten bei Integrationsverweigerung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lauten die genauen Ergebnisse der Länderumfrage des Bundesministers des Innern vom 25. September 2010 zu Erfahrungen der Bundesländer bezüglich bestehender Sanktionsmöglichkeiten im Zusammenhang „integrationswidrigen Verhaltens von Ausländern“, die zum 20. Oktober 2010 beantwortet sein sollte, und wieso hat die Bundesregierung nicht von der auf Bundestagsdrucksache 17/3147 ausdrücklich eingeräumten Fristverlängerungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, um meine diesbezüglichen Fragen überhaupt und umfassend beantworten zu können?