Ergebnisse der Evaluation der Zugangsvoraussetzung "Zehn Jahre allgemeine Schulbildung" nach dem Pflegeberufegesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluation der Zugangsvoraussetzung "zehn Jahre allgemeine Schulbildung" nach § 11 Absatz 1 Nummer 3 des Pflegeberufegesetzes bekannt, die nach § 68 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes bis zum 31. Dezember 2024 durch das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorzulegen waren, und wenn ja, welche Ergebnisse wurden konkret vorgelegt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die weitere Umsetzung der Pflegeausbildung?