Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu den Ansprüchen aus § 52b des Urheberrechtsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Ergebnisse hatte die im Rahmen des „Vertrages über die Abwicklung urheberrechtlicher Ansprüche bis einschließlich 2009“ eingesetzte Arbeitsgruppe zu den Ansprüchen aus § 52b des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erbracht, und insbesondere welchen Vorschlag für die Abgeltung der Ansprüche nach § 52b UrhG ab 2010 hat die Arbeitsgruppe unterbreitet?