Ergebnis der Prüfung bezüglich mitbestimmungspflichtiger Entscheidungen des Arbeitgebers ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei ihrer Prüfung gelangt (siehe Antwort der Bundesregierung vom 2. Dezember 2014 auf meine Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 18/3476), ob eine mitbestimmungspflichtige Entscheidung des Arbeitgebers, die ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung getroffen wurde, rechtlich so neu geregelt werden sollte, dass sie zukünftig nicht nur ausgesetzt (§ 95 Absatz 2 Satz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX), sondern für unwirksam erklärt wird, und wann wird das Ergebnis der Prüfung vorliegen, sollte dies noch nicht der Fall sein?