Ergänzungsprüfung für ukrainische Berufskraftfahrer zur Erlangung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso müssen ukrainische Berufskraftfahrer nach den neuen Bestimmungen der "Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise" nun immer noch eine 35-stündige Ergänzungsprüfung absolvieren, anstatt das man ihre heimische Qualifikation einfach anerkennt und sie hier in Deutschland fahren lässt?