Ergänzung oder Änderung des Artikel 136 AEUV im Rahmen der Einrichtung eines dauerhaften ESM
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung nach wie vor daran fest, den Artikel 136 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) im Rahmen der Einrichtung eines dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu ergänzen oder zu ändern, und wie ist der Zeitplan für die weiteren hierzu notwendigen Schritte auf nationaler und europäischer Ebene?