Ergänzung des SGB III zur Regelung eines Anspruchs auf Berufsausbildungsbeihilfe für Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann plant die Bundesregierung eine Ergänzung des § 59 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, so dass Flüchtlinge in einer beruflichen Ausbildung, die sich im laufenden Asylverfahren befinden und schon länger als 15 Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bekommen und somit nicht schlechter gestellt werden als während der ersten 15 Monate ihres Aufenthaltes hier, in denen sie noch ergänzend zur Ausbildungsvergütung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können, oder als Geduldete, deren Asylanträge negativ beschieden wurden?