Ergänzung des Beamtenstatusgesetzes hinsichtlich der Besoldungsanpassung von Beamten und weiteren Berufsgruppen in Bund und Ländern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09 u. a.) Veranlassung, angesichts der sich auseinanderentwickelnden Besoldung und Versorgung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Bund und Ländern zumindest das Beamtenstatusgesetz durch eine Statusregelung zur amtsangemessenen Alimentation mit den vom Bundesverfassungsgericht im genannten Urteil als Ordnungsrahmen zugrunde gelegten Parametern bzw. Maßstäben zur Besoldungsanpassung zu ergänzen und so auch für alle Länder unbeschadet von deren Budgetrecht verbindlich zu machen, und wenn nein, warum nicht?