Ergänzung der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung um Fremdsprachen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie die Ergänzung der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) um weitere häufig gesprochene Fremdsprachen auch aus Kostengründen derzeit nicht beabsichtigt, und wenn ja, mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?