Erfüllungsbürgschaft bzw. Lieferungs- und Leistungsgarantie für den Export von Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es zusätzlich zu der im Jahr 2014 durch die Bundesregierung übernommenen Exportkreditgarantie für den Export von Patrouillenbooten in das Königreich Saudi-Arabien mit einem Deckungsvolumen von 1,1 Mrd. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/282, S. 21) eine Erfüllungsbürgschaft bzw. Lieferungs- und Leistungsgarantie durch die Bundesregierung zugunsten des Königreichs Saudi-Arabien, und greift diese auch, wenn der Export aufgrund von nicht erteilten, nicht verlängerten, ausgesetzten oder zurückgezogenen Ausfuhrgenehmigungen nicht erfolgt?