Erfüllung von Aufforderungen der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung im Sinne eines fairen Wettbewerbs zwischen den Konformitätsbewertungsstellen und im Sinne eines gemeinsamen Auftretens derselben gerade in sensiblen außenpolitischen Beziehungen für bedeutsam, dass Aufforderungen der DAkkS wie derjenigen, die im Oktober 2012 (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/9595) an die Konformitätsbewertungsstellen ergangen ist, auch Folge geleistet wird, und welche Möglichkeiten hat die Deutsche Akkreditierungsstelle, dies zu gewährleisten und/oder Verstöße gegen diese Aufforderungen mit Sanktionen zu ahnden?