Erfüllung eines Straftatbestands durch das Verbreiten des Buchstaben "Z" im Kontext des gegenwärtigen Angriffs Russlands auf die Ukraine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung derzeit einen über den Anwendungsbereich des § 140 des Strafegsetzbuches (StGB) hinausgehenden Regelungsbedarf, um das Verbreiten des Buchstabens "Z" als Ausdruck des Goutierens des gegenwärtigen Angriffs Russlands auf die Ukraine unter Strafe zu stellen (vgl. rbb24 vom 28. März 2022, www.rbb24.de/politik/thema/Ukraine/beitraege/russische-propaganda-buchstabe-z-verbot-bedeutung-strafrecht-expertin.html, zuletzt abgerufen am 30. März 2022)?