Erfüllung der Weitermeldungspflicht von Beinaheunfällen auf dem Streckennetz durch die Deutsche Bahn
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass es Fälle gibt, bei denen die Deutsche Bahn AG ihrer Verpflichtung, Beinaheunfälle auf ihrem Streckennetz, die im Ernstfall zu Personen- und Sachschäden geführt hätten, an die zuständigen Behörden zu melden, nicht nachkommt – so z. B. der Beinahezusammenstoß zweier Züge auf der Strecke Angermünde–Szczecin bei Tantow am 23. Februar 2011 gegen 17 Uhr, von dem die „Märkische Oderzeitung“ in ihrer Ausgabe vom 4. März 2011 berichtete?