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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-243828

Erfüllung der EU-Haushaltsvorschriften im überarbeiteten italienischen Haushaltsentwurf 2019

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erfüllt nach Ansicht der Bundesregierung der &ndash; nach der Entscheidung des Kollegiums der 28 EU-Kommissare vom 19. Dezember 2018 gegen die Einleitung eines Strafverfahrens wegen eines überhöhten Defizits gegen Italien &ndash; am 30. Dezember 2018 vom italienischen Parlament verabschiedete nationale Haushalt für 2019 die EU-Regeln für nationale Haushalte, insbesondere  die vorgeschriebene jährliche Verbesserung des strukturellen Defizits um mindestens 0,5 Prozentpunkte auf dem Weg zum mittelfristigen Haushaltsziel nach Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 1 der Verordnung (EG) des Rates Nr. 1466/97 vom 7. Juli 1997 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011,  die Empfehlung des Rates vom Juli 2018 an Italien, das strukturelle Defizit sogar um 0,6 Prozentpunkte zu verbessern, was bei EU-Mitgliedstaaten mit unzulässig hohem Schuldenstand laut Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 2 der o. g. Verordnung mindestens vorzusehen ist, und wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des &quot;Handelsblatt&quot;-Artikels &quot;Brüssel lässt Italien im Haushaltsstreit davonkommen&quot; vom 20. Dezember 2018, dass der Kompromiss zwischen italienischer Regierung und EU-Kommission zum italienischen Haushaltsentwurf 2019 die EU-Haushaltsvorschriften nicht erfüllt?