Erfüllung der Energie-Einsparziele gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung mit Ende der Meldefrist vom 5. Dezember 2013 der Europäischen Kommission gemeldet, um die Ziele aus Artikel 7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie zu erfüllen, nach denen vom 1. Januar 2014 an jährlich neue Energieeinsparungen in Höhe von 1,5 Prozent des Energieabsatzes an Endverbraucher einzusparen sind?