Erfüllung der BAIT-Anforderungen durch die BaFin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit die im Rahmen der BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) definierten und im Wege der bankaufsichtlichen Prüfungspraxis weiter ausdifferenzierten aufsichtlichen Anforderungen an Geschäftsbanken im IT-Bereich bei hypothetischer Anwendung auf sich selbst vollumfänglich erfüllen würde, falls Unterschiede bestehen, wie werden diese im Einzelnen begründet (bitte je BAIT-Anforderung 1 bis 8 einzeln ausführen)?