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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-247655

Erfüllung der atomrechtlichen Anforderungen an die Schadensvorsorge durch das Atomkraftwerk Greifswald 5

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Auslegung des Atomkraftwerks Greifswald 5 bereits Anfang der 1990er Jahre nicht den bundesdeutschen atomrechtlichen Anforderungen an die Schadensvorsorge genügte (bitte möglichst mit Angabe der wesentlichen sicherheitstechnischen Gründe/Bereiche wie beispielsweise Vermaschung, Auslegung gegen Einwirkungen von außen etc.; vgl. hierzu &bdquo;Sicherheitsbeurteilung des Kernkraftwerks Greifswald, Block 5&ldquo; der Gesellschaft für Reaktorsicherheit gemeinsam mit Kurtschatow-Institut für Atomenergie, OKB Gidropress und Atomenergoprojekt vom März 1992, Bericht &bdquo;GRS-88&ldquo;), und gegebenenfalls für welche dieser wesentlichen Defizite wäre eine Nachrüstung nach Ansicht der Bundesregierung besonders kompliziert bis praktisch unmöglich gewesen?