Erfüllung der Anforderungen des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes durch die Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sind die Anforderungen des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes, im Besonderen § 4 Absatz 2, der eine organisatorische und funktionelle Unabhängigkeit vorsieht, bei der entsprechenden Stelle der Bundeswehr zur Untersuchung militärischer Flugunfälle erfüllt, und falls diese nicht erfüllt werden, welcher Sachverhalt rechtfertigt die Abweichung von den zivilen Anforderungen im Einzelnen?