Erfordernis von Sprachnachweisen während der Coronapandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist mit einem "längeren Zeitraum", über den ein Sprachinstitut nicht erreicht werden kann oder pandemiebedingt keine Sprachprüfungen angeboten werden, sodass von einer Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit eines Sprachnachweises auszugehen ist (so Staatsminister Niels Annen auf meine Mündliche Frage 78, Plenarprotokoll 19/191, S. 24183), ein Zeitraum von sechs Monaten gemeint, was die Ausführungen des Staatsministers zur Unzumutbarkeit der Sprachlernbedingungen nahezulegen scheinen (ebd., bitte ausführen), und ist die benannte Antwort des Staatsministers so zu verstehen, dass nach diesem "längeren Zeitraum" von der Vorlage eines Sprachnachweises im Wege der Härtefallregelung generell abgesehen wird (bitte ausführen)?