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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-76331

Erfordernis einer einstimmigen Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Leitet sich nach Auffassung der Bundesregierung das Erfordernis einer einstimmigen Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA auch inhaltlich her (vgl. Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages PE6-3000-19/16: &quot;Gemäß Art. 207 Abs. 4 AEUV müssen auch Abkommen &quot;über den Dienstleistungsverkehr, über Handelsaspekte des geistigen Eigentums oder über ausländische Direktinvestitionen&quot; sowie über &quot;Handel mit kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen und mit Dienstleistungen des Sozial-, des Bildungs- und des Gesundheitssektors&quot; einstimmig beschlossen werden. Mit Blick auf die projektierten Regelungsbereiche des CETA, (&hellip;), erscheint ein einstimmiger Beschluss über die vorläufige Anwendung des Abkommens erforderlich.&quot;) und nicht nur aus einer Verfahrenslogik heraus (Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. &quot;Beide Beschlüsse werden zeitgleich getroffen. Da (&hellip;), werden die Beschlüsse des Rats und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten faktisch immer einstimmig getroffen&quot; auf Bundestagsdrucksache 18/8583) &ndash; welche im Übrigen aufgrund zwei getrennter Vorschläge über Unterzeichnung und vorläufige Anwendung nach meiner Auffassung nicht zwingend gegeben ist &ndash;, und wird die Bundesregierung gegen die Wirksamkeit eines nur mit qualifizierter Mehrheit herbeigeführten Ratsbeschlusses über die vorläufige Anwendung von CETA klagen (vgl. Börsenzeitung vom 7. Juli 2016) (bitte jeweils begründen)?