Erforderliches zusätzliches Personal zur Umsetzung des Bildungspaketes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viel zusätzliches Personal wird den Grundsicherungsstellen zur Umsetzung des Bildungspaketes (Leistungen zu Bildung und Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) zur Verfügung gestellt (bitte nach Bundesländern aufgliedern), und ab welchem Zeitpunkt steht dieses vollständig zur Verfügung?<br /> <br /> Nach welchen Kriterien wird das Personal eingesetzt, und ist für den Fall, dass ab dem 1. Januar 2011 das Bildungspaket noch nicht umgesetzt werden kann, eine Barauszahlung der Ansprüche vorgesehen (bitte auch die Höhe der geschätzten Ansprüche nennen)?