Erforderlicher Eingriff in die Natur bei unterschiedlichen Bauvarianten für eine Schleuse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die inhaltliche Diskrepanz zwischen der in Antwortschreiben aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an besorgte Bürger aufgestellten Behauptung, dass „durch die Verkürzung der Schleusenkammer die Einrichtung einer Koppelstelle für Schubverbände erforderlich würde, was mit erheblichen Eingriffen in ökologisch wertvolle Gebiete verbunden wäre, während für das 190 m lange Schleusenbauwerk dagegen keine Ufereingriffe erforderlich wären, da das Bauwerk in der vorhandenen Wasserfläche liege“, und der Tatsache, dass laut Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost und Wasserstraßenneubauamt vorbereitende Maßnahmen für erhebliche Uferabgrabungen für die 190-m-Schleuse unmittelbar bevorstehen, wie z. B. die Fällung von mehr als 80 wertvollen alten im Landschaftsschutzgebiet stehenden Bäumen?