Erforderliche Bewilligung von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen gewährleisten
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Gewährleistung der Verstetigung bei der Bewilligung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren bei Eingrenzung des Wirtschaftlichkeitsgebots des § 12 SGB V, Vereinheitlichung der Entscheidungskriterien, Behebung der Mängel bei der Bewilligungspraxis, regelmäßige Überprüfung der Krankenkassen hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften, regelmäßige Berichterstattung über das Leistungsgeschehen im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen